Richtungsgebundene Nutzung des Sport-Pilger-Weg in Ginderich zu Ostern

Wie uns jetzt bekannt wurde, soll für das gesamte Osterwochenende (Karfreitag bis einschließlich Ostermontag) mittels Erlasses eine richtungsgebundene Nutzung von Wander- und Rundwegen am gesamten Niederrhein gelten.

Mit dem Erlass möchte man am Osterwochenende die Anzahl der Kontakte bei den zu erwartenden Massen an Spaziergängern reduzieren.

Grundsätzlich ist die Anwendung ganz einfach. Bei Spaziergängen oder gar Wanderungen, die ganz oder teilweise um einen oder mehrere Orte oder um touristische Ziele herumführen, hat dieses im Uhrzeigersinn zu erfolgen.

In Ginderich ist in erster Linie der sog. Sport-Pilger-Weg, der um Ginderich, Werrich und Perrich herumführt, betroffen. Die vorschriftskonforme Routenfolge des Sport-Pilger-Wegs wäre somit Birtener Straße, Niederfeld, Werrich, Perrich, Modelflugplatz, Ginderich. Bei der Nutzung des Inneren-Rings in Ginderich ist die Routenfolge Marienstr., Büdericher Str., Schwanenhofstraße. Bitte beachtet auch die korrekte Richtung bei der Hunderunde ums Menzelener Baggerloch.

Der Einstig in die jeweiligen Rundenrouten ist jeweils aus nördlicher oder südlicher Richtung, der Ausstieg aus östlicher oder westlicher Richtung vorgeschrieben.

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass auf dem Teilstück des Sport-Pilger-Weg, der Auf dem Sand in Perrich verläuft, die Straße zu nutzen ist, da die Deichkrone für den überregionalen Rheinradweg reserviert ist. Hier gilt die altbekannte Föderalismusregel, Landesrecht sticht Regionsrecht.

Wir verbleiben mit den allerbesten Osterwünschen. Bleiben Sie zuversichtlich.